Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martina Keckstein
Tierbetreuung Hundkatzpferd e.U.
Promenadegasse 31/2, 1170 Wien
0676/90 35 159

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Art von Tierbetreuungs- Dienstleistung, die
bei der Inhaberin Martina Keckstein und ihren MitarbeiterInnen in Anspruch genommen wird.
Gesonderte Vereinbarungen müssen schriftlich von Hundkatzpferd bestätigt werden, damit sie
Gültigkeit erlangen.
Die Inhaberin Martina Keckstein ist Mitglied der Wirtschaftskammer.


Voraussetzungen
Hunde werden mit Artgenossen gemeinsam betreut und müssen daher sozial verträglich sein. Da bei
Hund-Patz-Pferd auch Katzen leben, ist Verträglichkeit mit Katzen ebenso Voraussetzung für eine
Betreuung in den Räumlichkeiten von Hund-Patz-Pferd.
Die zu betreuenden Tiere dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben und müssen frei von
Ungeziefer und Parasiten sein. Der Impfpass ist vorzulegen, Hunde müssen außerdem gechipt und
registriert sein.

Läufige Hündinnen und nicht kastrierte Rüden können nicht betreut werden.
Pflichten der Tierbetreuerin
Die Inhaberin Martina Keckstein bzw. ihre MitarbeiterInnen versichern die Tiere bestmöglich,
artgerecht, mit größter Sorgfalt und liebevoll zu betreuen.
Sollte irgendein Verhalten auffallen, das neu auftritt, informiert die Tierbetreuerin/der Tierbetreuer
umgehend die Tierbesitzerin/ den Tierbesitzer.

Fallen im Betreuungszeitraum außergewöhnliche Vorkommnisse in den Räumlichkeiten des
Tierhalters/ der Tierhalterin auf, sind diese umgehend von der Betreuerin/ dem Betreuer zu melden.
Es wird versucht die Tierhalterin / den Tierhalter zu erreichen, es empfiehlt sich zusätzlich die
Bekanntgabe einer Vertrauensperson.
Sollte es erforderlich sein, informiert die Tierbetreuerin/ der Tierbetreuer die zuständigen Stellen (
Polizei, Feuerwehr etc.).


Aufsicht
Die Tierhalterin/ der Tierhalter entscheidet, ob der Hund abgeleint werden darf und übernimmt für
den Freilauf des Hundes bei etwaiigen Schäden am Hund bzw. durch den Hund auch die alleinige
Haftung und Kosten, die eventuell entstehen.Hat der/die AuftraggeberIn dem Freilauf mit anderen Hunden zugestimmt, so ist er sich den damit
verbundenen Risiken, die auf Grund der Gruppenhaltung und des Kontaktes mit anderen Hunden
beim Spazieren gehen entstehen können bewusst und kann im Schadensfall keine Ansprüche an
den/die HundesitterIn beziehungsweise an Hundkatzpferd stellen.
Der Tierhalterin/dem Tierhalter ist bekannt, dass die Hunde in Gruppenhaltung betreut werden.
Hundkatzpferd übernimmt keine Haftung für mögliche Verletzungen an dem betreuten Hund, sofern
kein fahrlässiges Verhalten dazu geführt hat. Eine gültige Haftpflichtversicherung muss eventuell
auftretende Schäden an anderen Tieren decken.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Entlaufen eines Tieres kommen, haftet Hundkatzpferd
nicht für Folgeschäden. Die Inhaberin leitet alle erforderlichen Schritte in die Wege ( Information an
TierhalterIn, Tierheim, Tierdatenbanken und TierärztInnen in der Umgebung).
Pflichten des Tierhalters/ der Tierhalterin
Der / die TierbesitzerIn versichert, alle Gewohnheiten des Hundes beschrieben zu haben.
Der Gesundheitzustand des Tieres und eventuelle Einschränkungen müssen ebenfalls genau erläutert
werden.
Verhaltensmuster, die für die Betreuung relevant sind, werden von der Tierhalterin / dem Tierhalter
detailliert beschrieben: zum Beispiel Ängste und Unsicherheiten in bestimmten Situationen,zum
Beispiel vor Joggern, Radfahrern, Männern, Geräuschen, Verhaltensmuster wie Futterneid oder
Ressourcenverteidugung, Verhalten gegenüber Kindern unterschiedlichen Alters, Verhalten
gegenüber anderen Tierarten.
Ebenso wird das Verhalten gegenüber Artgenossen dargelegt, so wie eventuelle Tendenzen zum
Jagen oder Weglaufen.
Der Tierhalter / die Tierhalterin bestätigt, dass der Hund keine Gefahr für Menschen darstellt.
Ebenso wird bestätigt, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen, das Tier entwurmt ist und
einen aufrechten Schutz gegen Flöhe und Zecken hat.
Sollte das Tier eine ansteckende Krankheit mitbringen, müssen die entstandenen Kosten
(Behandlung angesteckter Tiere, Reinung, Desinfektion der Räumlichkeiten) vom Tierhalter/ der
Tierhalterin getragen werden.
Medizinische Behandlung
Sollte es während der Betreuung zur Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung kommen, sucht
die Betreuerin vorzugsweise den Tierarzt auf, der von der Tierhalterin/ dem Tierhalter genannt
wurde. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, wählt die Inhaberin von Hundkatzpferd
einen anderen Arzt nach eigenem Ermessen. Der Tierhalter/ die Tierhalterin erklärt sich im Vorhinein
einverstanden, entstandene Kosten zu tragen.
Die/der TierbesitzerIn nimmt zur Kenntnis, dass Martina Keckstein keine veterinärmedizinische
Ausbildung hat, die Versorgung der Tiere aber nach bestem Wissen und Gewissen durchführt und im
Zweifelsfall mit einer Tierärztin zusammenarbeitet.

Preise und Bezahlung siehe Website.

Bei der Betreuung von Hunden werden prinzipiell ganze Tage verrechnet. Ausgenommen sind eventuell die Kennenlerntermine, sofern dies so besprochen wurde.


Abholung
Die Tierhalterin / der Tierhalter teilt etwaiige Verspätungen beim Abholen des Tieres telefonisch mit.
Bei Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt werden die Kosten für die zusätzliche Betreuungszeit
von dem/r Besitzer / in getragen. Die Betreuerin behält sich vor das Tier ab dem zweiten Tag
anderwärtig unterzubringen.